Frankfurt/ Aus der Region
Die Deutsche Telekom hat bei ihrer umstrittenen Immobilienbewertung Unterstützung durch das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) erhalten. Danach durfte der Bonner Konzern Grundstücke und Gebäude pauschal bewerten (Clusterverfahren) und musste nicht auf eine Einzelbewertung zurückgreifen. Das Gericht sei vorläufig der Meinung, dass die Clusterbewertung in diesem Fall möglich gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter Christian Dittrich am Dienstag.
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