Bundesverfassungsgericht entschied: Inzest weiterhin in Deutschland strafbar
Verfasst von bensheim am März 13, 2008
Karlsruhe/Aus der Region
So entschied das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Geschlechtsverkehr unter Geschwistern und anderen leiblichen Verwandten ist strafbar und somit ist der Paragraph 173 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht wies damit die Klage des wegen Inzests verurteilten Patrick S. aus Leipzig ab, der mit seiner Schwester zusammen 4 Kinder hat.
Die beiden wuchsen getrennt auf und lernten sich erst im Jahre 2000 kennen und lieben. Patrick S. wurde bereits mehrfach aufgrund dieser Liebesbeziehung verurteilt und sollte vor dem Verfahren eine zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten, die aber aufgrund des Verfahrens abgesetzt wurde. Zwei der 4 Kinder sind behindert.
Der Anwalt des Geschwisterpaares hatte für das Urteil kein Verständnis.
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